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Checkliste Kanaldichtheitsprüfung

Rechtliche Hintergrundinformationen Ölabscheider

Checkliste Ölabscheider

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Rechtliche Hintergrund-informationen Ölabscheider

Checkliste Ölabscheider

Checkliste Kanaldichtheitsprüfung

Funktionsprüfung – Infobroschüre der Stadt Sankt Augustin

Straßenübersicht

LWG §61a

Sachkundeanforderungen

Entwicklungsstand Abwasserbeseitigung

Webseite der Stadt Sankt Augustin

Grundwassergefährdung durch undichte Kanäle

Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Funktionsprüfung der Abwasserkanäle:

Rechtliche Infos Ölabscheider

Bevor mit Leichtflüssigkeiten belastete Abwässer, die üblicherweise in Kfz-Werkstätten, Tankstellen oder Waschstraßen anfallen, in die Kanalisation abgeleitet werden dürfen, müssen sie in einer genehmigten Abscheideranlage für Leichtflüssigkeiten gereinigt werden.

Abscheideranlagen sind alle 5 Jahre im Rahmen einer Generalinspektion durch Fachkundige zu überprüfen – die Prüfanforderungen sind durch Änderung der entsprechenden DIN-Vorschriften zwischenzeitlich erhöht worden. Anlagenbetreiber sollten daher bei turnusmäßigen Entleerungen immer prüfen, ob zu diesem Zeitpunkt auch die vorgeschriebene Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung mit veranlasst werden kann.

Denn diese setzt eine Innenbesichtigung bei geleerter und gereinigter Anlage voraus – so werden Kosten für eine zusätzliche Entleerung gespart. Abscheideranlagen sind bedarfsorientiert zu entleeren. Die Voraussetzungen dafür sind:

• monatliche Eigenkontrolle und halbjährliche Wartung durch sachkundige Personen

• Überprüfung im 5-Jahresturnus (Generalinspektion) mit Dichtheitsprüfung durch fachkundige Personen.

Sachkundige sind Personen des Betreibers oder beauftragter Dritter, die auf Grund ihrer Ausbildung, Kenntnisse und praktischen Erfahrungen sicherstellen, dass sie Prüfungen und Tätigkeiten sachgerecht ausführen. Fachkundige sind betreiberunabhängige Personen oder Sachverständige, die nachweislich über die erforderlichen Kenntnisse für Betrieb, Wartung und Überprüfung von Abscheideranlagen sowie die gerätetechnische Ausstattung zur Prüfung verfügen.

1. Terminplanung

Bei turnusmäßigen Entleerungen immer prüfen, ob zu diesem Zeitpunkt auch die vorgeschriebene Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung gleich mit veranlasst werden kann, denn die Prüfung erfordert eine Innenbesichtigung bei geleerter und gereinigter Anlage. So sparen Sie Kosten.

2. Genehmigung verlängern

Rechtzeitig – 3 Monate vor Ablauf der Genehmigung – beim zuständigen Umweltamt die Verlängerung beantragen. So vermeiden Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Sollte eine turnusmäßige Entleerung zum vorgeschriebenen Zeitpunkt der Generalinspektion noch nicht erforderlich sein (vorstellbar bei kleineren Anlagen), so vereinbaren Sie mit dem Umweltamt gleich eine Terminverlängerung für die Generalinspektion.

3. Überprüfung beauftragen

Den Auftrag nur an einen Fachkundigen erteilen: Der erforderliche Fachkenntnisnachweis kann durch die Vorlage eines Zertifikates der Fachkunde für das Fachgebiet Abscheidetechnik entsprechend den jeweils gültigen Regeln der Technik (DIN EN 858 Teil 2 und DIN 1999 Teil 100) erfolgen.

Auf anerkannter gerätetechnischer Ausstattung bestehen: Die Dichtheitsprüfung der vom Kanalnetz getrennten Abscheider erfolgt mit einem vorgeschriebenen Messverfahren. Dabei wird exakt auf 1,0 mm genau ermittelt, ob der Wasserspiegel in der abgesperrten Anlage während der 30-minütigen Mindestprüfzeit absinkt. Die DIN-Norm erlaubt nur noch sehr geringe Wasserverluste.

Den Prüfbericht aushändigen lassen: Das Ergebnis der Prüfung muss in einem Prüfbericht nach DIN 1999 Teil 100, Ziffer 15.7 dokumentiert werden. Wichtig: Wenn die Abscheideranlage auch Rückhaltefunktionen erfüllt, sind auch die Anforderungen an VAwS – Anlagen zu erfüllen. Nach DIN 1986-30 und der mit geltenden DIN EN 1610 sind auch Abwasserrohre und -kanäle regelmäßig zu überprüfen.

4. Erforderliche Reparaturen planen und durchführen lassen.

Unsere Fachplaner beraten Sie gerne.

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